- Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
- Effiziente und schnelle Zahlungen
- Nur noch ein Geschäftskonto für den gesamten Zahlungsverkehr
SEPA – Single Euro Payments Area
Einheitlicher und effizienter Zahlungsverkehr in Europa
Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA ist der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich.
SEPA im Überblick
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlung innerhalb Deutschlands und Europa
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz oder die Vatikanstadt durch. Mit den SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen europaweit an einen Zahlungsempfänger veranlasst werden. Die girocard, die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der Raiffeisenbank Bütthard-Gaukönigshofen eG profitieren Sie von den SEPA-Zahlverfahren.
SEPA-Raum
Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA umfasst aktuell 36 Länder. Neben den 20 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nutzen die SEPA-Zahlverfahren.
SEPA umfasst derzeit 36 Länder
IBAN und BIC
Die IBAN
Jedes Konto in der Europäischen Union (EU) hat eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN). Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus:
Der BIC
Die Gesellschaft "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr als internationale Bankleitzahl eine eindeutige Kennung, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Angabe von IBAN und BIC
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU/EWR-Raum muss als Kundenkennung die IBAN angegeben werden. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN angeben. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und ggf. den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
VR-FormatPrüfer: Prüfung von SEPA-Zahlungsaufträgen im XML-Format
Mit dem VR-FormatPrüfer können Sie selbstständig prüfen, ob die in Ihren eigenen Systemen erzeugten SEPA-Zahlungsverkehrsdateien den in der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens spezifizierten Datenformaten entsprechen. Stimmen die Formate, ist ein reibungsloser Ablauf in der Praxis gewährleistet. Bei fehlerhaften SEPA-Zahlungsverkehrsdateien erhalten Sie eine Fehlerliste mit aussagekräftigen Meldungen, Hinweisen und Empfehlungen.
Der VR-FormatPrüfer ist eine kostenfreie webbasierte Plattform für Firmenkunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Zum Aufruf des VR-FormatPrüfers erhält jeder Firmenkunde eine eigene URL. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Berater.
Die Überweisung
Nutzung der Euro-Überweisung
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz und in die Vatikanstadt durch. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Pflichtangaben
- Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Wenn Zahlungen über SEPA hinausgehen sollen
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit dem "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr". Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
Lastschriftverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
SEPA-Firmen-Lastschrift – optional für Unternehmen nutzbar
Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahler vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahler keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Lastschriftmandate
Für die SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das "SEPA-Lastschriftmandat" für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das "SEPA-Firmenlastschrift-Mandat" für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen.
Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen, und
- die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben sind Bestandteile der Lastschriftmandate
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder eine wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers
Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Zur Nutzung der SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.
Häufige Fragen zu SEPA
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU/EWR-Raum reicht die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen in Staaten außerhalb des EWR-Gebietes (z. B. Schweiz, Monaco oder San Marino) ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.